Krankenhausaufenthalte

 

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Zwei Typen von Krankenhausaufenthalten

Krankenhausaufenthalte in Absprache mit dem national Gesundheitssystem


Krankenhausaufenthalte in Absprache mit dem nationalen Gesundheitssystem werden in der Neurochirurgischen Abteilung durchgeführt, 2. Stock Sektor Iceberg, Krankenhaus San Raffaele, Via Olgettina 60, Mailand.

Die Indikation zur stationären Aufnahme wird im Rahmen einer ambulanten neurochirurgischen Abklärung gestellt.

Der Patient wird normalerweise eine Woche vor dem vorgesehenen Krankenhausaufenthalt vom Sekretariat der Abteilung für Krankenhausaufenthalte kontaktiert.

Daraufhin wird der Patient aufgefordert am selben Morgen mit dem Aufnahmeantrag, den persönlichen Dokumenten und allen klinischen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Krankenhausaufenthalt und eventuellen gesundheitlichen Vorerkrankungen zum zentralen Empfang des Krankenhauses zu gehen.

Nach der behördlichen Aufnahme geht der Patient zur Abteilung Neurochirurgie (2. Stock, Sektor Iceberg).

Hier wird die ärztliche und pflegerische Aufnahme durchgeführt.

Die Entlassungen finden in der Regel innerhalb von 12 Stunden des festgesetzten Tages, mittels eines Entlassungsbriefes mit einem Überblick der durchgeführten therapeutischen und diagnostischen Verfahren.

 

Krankenhausaufenthalte im Rahmen einer Solvenzregelung


Der Krankenhausaufenthalt wird in einem reinen oder konventionellen Solvenzregelung durchgeführt.

Die Krankenhausaufenthalte im Rahmen einer Solvenzregelung werden in der Solvenzabteilung im 6. Stock, Sektor Iceberg, Krankenhaus San Raffaele, Via Olgettina, 60 20132 Mailand durchgeführt.

Falls die Versicherung nicht an die Institution oder das medizinische Personal vertragsverbunden ist, kann der Patient in Vereinbarung mit der Versicherung einen Aufenthalt mit indirekter Versicherung durchführen.

Die Indikation zum Krankenhausaufenthalt wird im Rahmen einer ambulanten neurochirurgischen Abklärung gestellt.

In diesem Fall muss der Patient ausdrücklich einen Solvenz- Krankenhausaufenthalt beantragen und es wird dazu ein Kostenvoranschlag formuliert.

Mittels der Annahme des Kostenvoranschlages von Seiten des Patienten oder der Versicherung, fährt man mit der Planung des Krankenhausaufenthaltes fort.

Am Tag der Aufnahme muss der Patient zur Annahme der Solventen (Erdgeschoss, Sektor D) gehen. Er muss die Dokumente und die klinischen Unterlagen zum Krankenhausaufenthalt mitbringen.

Nach behördlicher Annahme wird der Patient anschließend in die Solvenzabteilung aufgenommen.